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Batterieentsorgung

Hinweise zur Batterieentsorgung

Seit Januar 2023 unterliegen auch Marktplätze beim Verkauf von Batterien weiteren Pflichten. Durch das Verpackungsgesetz sind Betreiber von Marktplätzen dazu verpflichtet, zu überprüfen, ob Händler den erweiterten Produktverantwortungen nachkommen. Ist das nicht der Fall oder kann eine Prüfung aufgrund fehlender Angaben nicht erfolgen, dürfen Marktplätze den Verkauf durch diesen Hersteller nicht ermöglichen.

Unentgeltliche Rücknahme von Altbatterien

Laut Batteriegesetz dürfen Verbraucher:innen Altbatterien nicht über den Restmüll entsorgen, sondern sind verpflichtet, ausgediente Batterien und Akkus separaten Sammlungen – wie sie im Handel angeboten werden – zuzuführen. Batterien dürfen nicht in den Hausmüll gegeben werden. Sie sind zur Rückgabe gebrauchter Batterien als Endverbraucher gesetzlich verpflichtet, damit eine fachgerechte Entsorgung gewährleistet werden kann. Sie können Batterien nach Gebrauch einer in kommunalen Sammelstellen oder im Handel unentgeltlich zurückgeben.

Bedeutung der Symbole

Batterien oder Akkus, die Schadstoffe enthalten, sind mit dem Symbol einer durchkreuzten Mülltonne gekennzeichnet. Dieses Symbol weist darauf hin, dass Batterien nicht in den Hausmüll gegeben werden dürfen. In der Nähe des Mülltonnensymbols befindet sich die chemische Bezeichnung des Schadstoffes. Cd steht für Cadmium, Pb für Blei und Hg für Quecksilber.